Wie unabhängig sind die deutschen Bundesländer?

Mit einer Fläche von 357.022 km² ist Deutschland das siebtgrößte Land in Europa, das etwa 82 Millionen Einwohner zählt (2015). Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die mehr oder weniger als selbständig fungieren und auch eigene Gesetze verabschieden können. So herrscht in den einzelnen Ländern z. B. eine separate Glücksspielgesetzgebung, in Bezug auf Dinge wie unter anderem online im Mega Casino zu spielen.

Die deutschen Bundesländer in Übersicht:

·   Bayern

·   Berlin

·   Brandenburg

·   Baden-Württemberg

·   Bremen

·   Niedersachsen

·   Hessen

·   Hamburg

·   Mecklenburg-Vorpommern

·   Nordrhein-Westfalen

·   Rheinland-Pfalz

·   Sachsen

·   Schleswig-Holstein

· Saarland

·  Sachsen-Anhalt

·  Thüringen

Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg sind die größten Bundesländer und Bremen ist das kleinste Bundesland. Jedes Bundesland hat eine Landeshauptstadt. Berlin ist also nicht nur die Hauptstadt von Deutschland, sondern auch vom Bundesland Berlin. Berlin ist wie Hamburg und Bremen ein sogenannter Stadtstaat. Stadtstaaten sind Staaten, die nur aus einer Stadt bestehen (außer Bremen = zwei Städte).

Hintergrund und Geschichte

Die Bundesrepublik Deutschland liegt im Herzen Europas. Der heutige Nationalstaat Deutschland wurde erstmals 1871 als moderner Bundesstaat unter dem Namen Deutsches Reich vereinigt. Mit Beginn des Kalten Krieges wurden 1949 zwei deutsche Staaten gegründet: die westliche Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die (Ost-)Deutsche Demokratische Republik (DDR). Die BRD hatte sich in wichtige westliche Sicherheits- und Wirtschaftsorganisationen, die NATO und die EG eingebettet, während die DDR an der Front des Warschauer Pakts stand, das von der Sowjetunion geführt wurde.

Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 erfolgte durch die Vereinigung der westlichen Staaten (die zuvor unter amerikanischer, britischer und französischer Verwaltung standen) nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Bundesländer waren zunächst Baden (bis 1952), Bayern (bis 1952), Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden (bis 1952) und Württemberg-Hohenzollern (bis 1952). West-Berlin war zwar offiziell kein Teil der Bundesrepublik, wurde jedoch weitgehend als solches integriert.

Der Niedergang der UdSSR ermöglichte die deutsche Wiedervereinigung im Jahr 1990. Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurde das Land zur bevölkerungsreichsten Nation Europas und festigte seine Rolle als Schlüsselmitglied der Europäischen Union sowie der wirtschaftlichen, politischen und sicherheitspolitischen Organisationen des Kontinents.

Politisches System

Deutschland ist eine föderale, parlamentarische, repräsentative demokratische Republik. Das politische System basiert auf dem Grundgesetz. Das deutsche Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 in der Stadt Bonn, der damaligen vorläufigen deutschen Hauptstadt, verabschiedet. Die Bundesregierung und das Kabinett setzen sich aus dem Bundeskanzler und 15 Bundesministern zusammen. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, seine Rolle ist jedoch eher zeremoniell. Regierungschef und die führende politische Persönlichkeit des Landes ist der Bundeskanzler.

Da das heutige Deutschland aus einer früheren Sammlung mehrerer Bundesländer besteht, hat es eine Bundesverfassung und die Teilstaaten ein gewisses Maß an Souveränität behalten. Berlin und Hamburg werden häufig als Stadtstaaten bezeichnet, ebenso wie die Freie Hansestadt Bremen, zu der auch die Städte Bremen und Bremerhaven gehören.

In welchen Bereichen sind die Bundesländer unabhängig?

Der Föderalismus ist eines der verankerten Verfassungsprinzipien Deutschlands. Nach dem deutschen Grundgesetz fallen einige Themen wie Außenpolitik und Verteidigung in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes (der Bundesebene), während andere unter die gemeinsame Zuständigkeit der Länder und der Bundesregierung fallen. Für alle anderen Bereiche, wie etwa Kultur, Bildung, Kunst oder Wissenschaft sowie deren finanzielle Förderung, behalten die einzelnen Bundesländer ihre verbleibende Gesetzgebungskompetenz.

Auch wenn für die internationalen Beziehungen einschließlich der internationalen Verträge in erster Linie der Bund zuständig ist, haben die Mitgliedsstaaten in diesem Bereich gewisse Befugnisse: In Angelegenheiten, die sie direkt betreffen, verteidigen die Länder ihre Interessen auf Bundesebene durch den Bundesrat.