
Die Freuden und Vorteile der Selbstständigkeit sind vielfältig, aber so auch die Stressfaktoren. Wenn Sie Ihr eigener Chef sind, sparen Sie wahrscheinlich nicht genug für den Ruhestand. Die meisten selbständigen Unternehmer sind so sehr in den Arbeitsalltag verwickelt, dass die Altersvorsorge häufig in den Hintergrund tritt. Dies ist so ein Glücksspiel, dass das Convertus aurum online spielen eine sichere Sache zu sein scheint. Ganz oben auf der Liste soll deshalb die Notwendigkeit stehen, den Ruhestand ganz zu planen. Diese Mittel sind für die Schaffung einer zufriedenstellenden Lebensqualität nach der Pensionierung zuständig. Wenn es also darum geht, diese Mittel aufzubauen, ist es umso besser, je früher Sie damit anfangen.
Warum das Sparen für Selbstständige schwierig ist
Selbstständige sind häufig nicht Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, was bedeutet, dass Sie sich selbst um ihre Vorsorge kümmern müssen. Eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ist also nicht immer vorgeschrieben. Mindestens zwei Drittel der Selbständigen und Freiberufler fürchten deshalb Altersarmut. Dennoch können Selbstständige mehrere Möglichkeiten nutzen, um für ihr Alter vorzusorgen. Die häufigsten Gründe, warum für den Ruhestand nicht ausreichend bzw. überhaupt nicht gespart wurde, sind unter anderem:

- Mangel an stabilem Einkommen
- Hauptschulden abbezahlen
- Gesundheitsausgaben
- Bildungsausgaben
- Betriebskosten
Die Einrichtung eines Pensionsplans ist wie so ziemlich alles, was ein Selbständiger unternimmt, ein eigenes Risiko. Sie müssen also sehr diszipliniert zu Ihrem Pensionsplan beitragen. Die Finanzierung Ihres Altersvorsorgekontos kann jedoch als Teil Ihrer Geschäftsausgaben betrachtet werden, ebenso wie weitere Ausgaben, die Sie für die Erstellung und Verwaltung des Plans haben.
Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
Viele Selbständige wissen es nicht, dass sie durch die gesetzliche Rentenversicherung automatisch abgesichert sind. Das gilt z. B. für selbständige Hebammen, Pflegepersonen oder Lehrer. So sind in der gesetzlichen Rentenversicherung die folgenden Berufsgruppen pflichtversichert, auch wenn es sich um eine Selbständigkeit handelt.
- Handwerker
- Pflegeberufe
- Hausgewerbetreibende
- Lehrer und Erzieher
- Selbstständige mit einem Arbeitgeber
- Küstenschiffer und Küstenfischer
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Künstler und Publizisten
- Seelotsen (im öffentlichen Auftrag tätig)

Der Basis-Schutz für Selbstständige – die Rürup-Rente
Bei der sogenannten Rürup-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge. Für Selbstständige ist sie besonders interessant, da es die einzige Möglichkeit zur Altersvorsorge mit staatlicher Förderung ist. Das Einzahlungsmodell ist hier äußerst flexibel und je nach finanziellen Möglichkeiten sind etwa monatliche Beiträge oder auch jährliche Einmalzahlungen möglich. Diese Art von Altersvorsorge bietet für Selbstständige einen weiteren Vorteil: alle Beiträge sind steuerlich absetzbar. Die Rürup-Police hat allerdings auch ihre Nachteile, denn es ist ein starres Vorsorgeinstrument. Das heißt, Verträge lassen sich nicht vererben, übertragen, beleihen oder absagen.
Unverzichtbar für Selbständige: private Rentenversicherung

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist für Selbstständige die wichtigste Form der Altersvorsorge. Ab dem Rentenbeginn erhalten Sie damit eine garantierte und lebenslange monatliche Rente. Doch Ihre Altersvorsorge können Sie mit einer privaten Rentenversicherung zusätzlich optimieren. Dank einem flexiblen Vorsorgeplan können Sie bei überdurchschnittlichen Renditen die Überschüsse für die Altersvorsorge ausnutzen und bei finanziellen Engpässen schnell darauf zugreifen.
Zahlreiche Banken und Versicherungsgesellschaften bieten eine private Rentenversicherung, obwohl diese Variante infolge der Niedrigzins-Politik wenig attraktiv wirkt. Häufig ist Inflationsrate höher als die gewährten Zinsen. Solche Verträge sind im Gegensatz zur Basis-Rente jedoch viel flexibler, denn die Monatsbeiträge lassen sich anpassen, während auch Ruhephasen möglich sind. Die Versicherten können sich den Endbetrag auch in einer Summe auszahlen lassen. Die private Rentenversicherung ist auch gegen einen Einmalbeitrag möglich: Haben Sie beispielsweise eine große Summe erhalten, können Sie diese zur Altersvorsorge nutzen. Selbst ein solcher Einmalbetrag kann in eine monatliche Rente umgewandelt werden.